Steuerfrei wetten 2026 – zwischen Werbeversprechen und 5,3 %

*Stand: 18.10.2026 – geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).*

„Steuerfrei wetten“ klingt nach einem Geschenk des Wettanbieters an seine Kunden. Tatsächlich ist es ein Buchhaltungsakt, der auf einer ganz bestimmten staatlichen Regel aufsetzt – der Sportwettensteuer nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Sie wird seit dem 1. Juli 2012 erhoben, beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ und wird vom Veranstalter der Wette geschuldet, nicht vom Spielenden. Was am Ende auf dem Wettschein und in der Auszahlung steht, hängt davon ab, wie jeder Anbieter diese Steuer weitergibt: über einen Abzug vom Einsatz, einen Abschlag auf die Quote oder einen Einbehalt vom Gewinn. Wer „steuerfrei“ buchstabengetreu versteht, sollte drei Stellen auseinanderhalten: die Steuer selbst, ihre juristische Zuordnung und ihre kommerzielle Verrechnung. Wir erläutern diese drei Punkte und stellen anschließend zehn Wettanbieter vor, die in Deutschland lizenziert sind und die Steuer jeweils anders verrechnen.

Ein Fußball liegt auf dem Anstoßpunkt eines Rasenplatzes, dahinter leere Tribünen im Licht des frühen Morgens.
Die Sportwettsteuer wird in Deutschland seit dem 1. Juli 2012 erhoben.

Die folgende Übersicht folgt einer festen Reihenfolge: zuerst der Spielerschutz, weil das 1.000-€-Einzahlungslimit und das Sperrsystem OASIS jeden Wettvorgang in Deutschland rahmen, unabhängig von der Steuer. Dann das Ranking der zehn Anbieter mit GGL-Erlaubnis und ihrem jeweiligen Umgang mit der Steuer. Anschließend die Grundlagen – was die Sportwettensteuer konkret ist, wer sie schuldet und wie sie verrechnet wird. Den Abschluss bildet die Rechtslage: die Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021, die Whitelist und der Streit um die Rückforderung alter Einsätze vor dem BGH und dem EuGH.

Spielerschutz: Was das 1.000-€-Limit und OASIS mit „steuerfrei“ zu tun haben

Die Sportwettensteuer ist ein fiskalisches Thema, der Spielerschutz ein ordnungsrechtliches. Beide treffen sich an einem für den Leser sehr praktischen Punkt: Wer in Deutschland legal wettet, kann nicht beliebig viel Geld auf sein Wettkonto einzahlen, und seine Wettteilnahme wird zentral registriert. Das ist nicht Steuer, aber es verändert, was „steuerfrei“ im Alltag bedeutet – denn der Brutto-Einsatz, auf den sich jede Werbung bezieht, ist nicht der Betrag, den ein Spielender pro Monat tatsächlich riskieren darf.

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Glas Wasser, Abendlicht fällt durch ein Fenster.
Bei Interwetten ist es nicht möglich, Wetten mit einer Quote unter 1,10 als Einzelwette zu platzieren.

Die zwei Hebel, die hier greifen, heißen LUGAS und OASIS. LUGAS ist die zentrale Limitdatei des deutschen Glücksspielstaatsvertrags: Jeder lizenzierte Anbieter muss eine Einzahlung von maximal 1.000 € pro Kalendermonat pro Spielendem akzeptieren. Wer über die Anbieter hinweg mehr einzahlen will, müsste gegenüber dem jeweiligen Anbieter seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen; eine Selbsterklärung reicht nicht. Senkungen des Limits greifen sofort, Anhebungen erst nach sieben Tagen. Die Obergrenze für die allgemeine Erlaubnis liegt bei 10.000 €, und nur bis zu einem Prozent der aktiven Spielenden eines Anbieters darf überhaupt bis 30.000 € spielen – nachweispflichtig, nicht auf Wunsch. Parallel dazu führt die GGL die Aktivitätsdatei, die verhindert, dass ein Spielender gleichzeitig bei mehreren Anbietern aktiv ist. OASIS wiederum ist die bundesweite Sperrdatei: Sie wird bei Registrierung und Login abgefragt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spielende selbst eine Frist setzt, ansonsten mindestens ein Jahr. Hinzu kommt der Panikbutton, der eine sofortige 24-Stunden-Sperre auslöst.

Was das mit dem Wett-Thema zu tun hat, ist schnell gesagt: Eine Seite, die mit „steuerfrei wetten“ wirbt, bewirbt einen Steuermechanismus, der nur innerhalb dieser Schutzarchitektur funktioniert. Wer die 1.000-€-Grenze erreicht hat, kann schlicht keinen höheren Monatsumsatz mehr steuerfrei oder nicht-steuerfrei platzieren – das Limit schlägt vor dem Quotenabschlag zu. Wer in OASIS gesperrt ist, kann sich nicht neu anmelden, auch nicht bei einem anderen Anbieter auf der Whitelist. Die Werbung um die Wettsteuer ist also nie die ganze Geschichte; sie ist immer eingebettet in einen Rahmen, der zuerst das Risiko begrenzt und erst dann die Marge diskutiert.

Für Offshore-Anbieter ohne deutsche Erlaubnis gilt dieser Rahmen nicht. Sie sind weder an die Limitdatei angeschlossen noch an OASIS. Sie dürfen höhere Einsätze zulassen, weil sie keine deutsche Erlaubnis haben – und genau das ist der Punkt, an dem die GGL vor der Teilnahme an illegalen Angeboten warnt: Der Schutz des Spielenden ist in Deutschland an die Erlaubnis gekoppelt, nicht an die Steuer. Wer in Deutschland spielt, sollte vor jeder Diskussion um „steuerfrei“ prüfen, ob der Anbieter überhaupt auf der Whitelist steht. Die zehn Anbieter im nächsten Abschnitt sind genau danach ausgewählt: Sie alle halten eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021.

Ranking: Zehn GGL-lizenzierte Wettanbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle ordnet zehn Wettanbieter nach ihrem Umgang mit der Sportwettensteuer. Keine der Spalten bewertet die Attraktivität des Anbieters insgesamt – sie bildet nur ab, wie die Steuer verrechnet wird, wer die Erlaubnis hält und seit wann die Sportwetten-Genehmigung besteht.

Anbieter Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
Sportingbet Whitelist-Eintrag unter Sportingbet.de; Inhaber Sportingbet (Deutschland) Limited 09.10.2020
LeoVegas Whitelist-Eintrag unter Leovegas.de; Inhaber LVSports Limited 21.10.2024
Sportwetten.de Whitelist-Eintrag unter Sportwetten.de; Inhaber NetX Betting Limited 19.11.2020
bet-at-home Whitelist-Eintrag unter Bet-at-home.de; Inhaber Bet-at-home.com Internet Limited 02.11.2020
Tipwin Whitelist-Eintrag unter Tipwin.de; Inhaber Tipwin Limited 09.10.2020
Winamax Whitelist-Eintrag unter Winamax.de; Inhaber WINAMAX (Société anonyme) 29.06.2021
Betano Whitelist-Eintrag unter Betano.de; Inhaber Betkick Sportsbetting Limited 19.02.2021
VBet Whitelist-Eintrag unter Vbet.de; Inhaber SCGO Limited 05.12.2023
Betway Whitelist-Eintrag unter Betway.de; Inhaber Betway Limited 09.03.2021
NEO.bet Whitelist-Eintrag unter NEO.bet; Inhaber Greenvest Betting Limited 09.10.2020

Alle genannten Erlaubnisse stehen auf dem Whitelist-Snapshot der GGL vom 2. Oktober 2026. Die Whitelist führt ausschließlich das Datum der Erteilung; ein Enddatum ist dort nicht verzeichnet – wer die aktuelle Gültigkeit prüfen will, schaut auf das Datum des Whitelist-Snapshots selbst. Eine deutsche .de-Domain allein beweist noch keine Erlaubnis; geprüft wird ausschließlich über die Whitelist.

Sportingbet – Steuer wird vom Bruttogewinn abgezogen

Sportingbet zieht die Steuer nach § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes direkt vom Gewinn ab. In den Wettregeln nennt der Anbieter eine „5%-Steuer“ auf den Bruttogewinn, also auf Einsatz × Quote. Bei einer Wette zu Quote 2,00 mit 100 € Einsatz ergibt sich ein Bruttogewinn von 200 €, von dem Sportingbet 5 % einbehält. Der Auszahlungsbetrag reduziert sich entsprechend. Der Mechanismus ist für den Spielenden transparent, weil der Abzug erst nach dem Gewinnfall greift – wer verliert, zahlt keine Steuer auf den Gewinn, weil kein Gewinn entsteht.

Was das für den Spielenden bedeutet: Der Effektivverlust durch die Steuer ist an die Trefferquote gekoppelt. Wer selten gewinnt, zahlt auch selten Steuer; wer häufig gewinnt, gibt einen Teil jedes Gewinns ab. Der Mechanismus belohnt also tendenziell risikobewusste Spielende, bestraft aber die erfolgreichen. Im Vergleich zu einem Anbieter, der die Steuer in die Quote einpreist, ist die Wirkung auf den Erwartungswert identisch – nur die Sichtbarkeit unterscheidet sich. Wer ein waches Auge auf den Auszahlungsbetrag hat, sieht den Abzug in jedem einzelnen Gewinn.

LeoVegas – junge Erlaubnis, keine dokumentierte Sonderregel zur Steuer

LeoVegas ist mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 21.10.2024 einer der jüngeren Einträge auf der Whitelist. Die Erlaubnis umfasst die Sportwett-Domäne Leovegas.de. Zur konkreten Verrechnung der Wettsteuer in den allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen für diese Seite keine dokumentierten Angaben vor. Das bedeutet nicht, dass keine Steuer erhoben wird – die Sportwettensteuer ist für jeden Veranstalter in Deutschland verpflichtend. Es bedeutet nur, dass die Verrechnungsart aus den hier ausgewerteten Quellen nicht belegt ist und vor der ersten Wette in den AGB des Anbieters nachgelesen werden sollte.

Sportwetten.de – umfangreiche Zahlungsmethoden ohne Gebühr

Sportwetten.de listet in seinen Zahlungsinformationen Kundenkarte, PayPal, Sofortüberweisung über Trustly, Kreditkarte (Visa und Mastercard), Banküberweisung, Skrill und Aircash. Für alle Zahlungsmethoden gibt der Anbieter „keine“ Gebühr und „Sofort“ als Bearbeitungsdauer an. Der Mindestbetrag liegt bei Trustly, Skrill und Aircash bei 10,00 €, bei den übrigen Methoden in der Regel darunter. Einzahlungen über Dritte – also über ein Zahlungskonto, das nicht auf den Spielenden lautet – sind nicht gestattet. Das entspricht der Regel des Glücksspielstaatsvertrags, der ausschließlich Zahlungen vom eigenen, verifizierten Konto erlaubt.

bet-at-home – Doppel-Erlaubnis aus 2020 und 2022

Bet-at-home.de steht mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 02.11.2020 auf der Whitelist; eine Folgeerlaubnis wurde am 22.12.2022 erteilt. Hinzu kommt eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28.12.2022 – wichtig zu wissen, weil Erlaubnisse für Automatenspiele, Poker oder Casino nicht automatisch auch für Sportwetten gelten, und umgekehrt. Wer bei bet-at-home wettet, spielt unter der Sportwetten-Genehmigung; das Casino-Angebot unterliegt einer anderen Erlaubnis mit eigenen Regeln.

Tipwin – Steuer wird bei Ein- und Auszahlungen übernommen

Tipwin gibt in seinem FAQ-Bereich an, die Steuerkosten bei Ein- und Auszahlungen zu übernehmen, sodass der Betrag dem Kundenkonto vollständig gutgeschrieben wird. Gebühren für Ein- und Auszahlungen nennt der Anbieter in seinem FAQ-Bereich nicht. Das bedeutet in der Praxis: Der nominelle Einsatz, den der Spielende einzahlt, kommt in voller Höhe auf dem Wettkonto an; die Steuer wird an einer anderen Stelle im System verbucht. Wie sich das auf die Quote auswirkt, ist eine Frage der konkreten Preisgestaltung – ein Anbieter kann eine „brutto“ beworbene Quote nach unten anpassen, um die Steuer zu kompensieren, oder die Steuer aus eigener Marge tragen. Wer das im Einzelfall prüfen will, vergleicht die Quote mit einem konkurrierenden Anbieter, der die Steuer sichtbar abzieht.

Winamax – wirbt mit „0 % Wettsteuer und die besten Quoten“

Winamax bewirbt auf der eigenen Website den Slogan „0 % Wettsteuer und die besten Quoten“. Hinter dem „besten Quoten“-Teil steht eine Odoxa-Studie zu 2.967 Spielen aus Fußball, Tennis und Handball im Zeitraum 1. April 2025 bis 30. August 2025, in der Winamax bei 45 % der untersuchten Quoten auf Platz eins lag. Der „0 % Wettsteuer“-Teil ist eine Werbeaussage und keine staatliche Zertifizierung: Die Steuer fällt nach wie vor an, der Anbieter verzichtet lediglich darauf, sie sichtbar an den Spielenden weiterzugeben. Die Verrechnung erfolgt intern – typischerweise über einen Quotenabschlag oder einen anderen Mechanismus, der in den AGB des Anbieters beschrieben ist.

Die Botschaft der Werbung ist also eine Preisaussage, keine steuerliche Sonderstellung. Wer die Aussage „beste Quote“ prüfen will, hat in der Odoxa-Studie einen belegten Datenpunkt; wer die Aussage „0 % Wettsteuer“ prüfen will, sollte die AGB lesen, weil dort geregelt ist, an welcher Stelle die Steuer im System verbucht wird.

Betano – deutsches Whitelist-Domizil mit Sitz in Malta

Betano.de wird laut Whitelist von der Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta betrieben. Das ist bei lizenzierten Anbietern in Deutschland die Regel: Die Erlaubnis wird nach dem Glücksspielstaatsvertrag inländisch erteilt, der Veranstalter kann aber im EU-Ausland sitzen. Wichtig ist die Unterscheidung: Eine Malta-Lizenz wäre in Deutschland ohne die zusätz deutsche Erlaubnis wertlos – die GGL-Whitelist ist die einzige relevante Prüfung. Wer nur auf den Firmensitz schaut, liegt falsch; entscheidend ist der Eintrag in der Whitelist unter der deutschen .de-Domäne.

VBet – relativ neue Erlaubnis seit Dezember 2023

Vbet.de wird von der SCGO Limited betrieben, die ihren Sitz im Luxe Pavilion in St. Julian’s, Malta hat. Die GGL-Erlaubnis für Sportwetten besteht seit dem 5. Dezember 2023. Das ist die jüngste Erlaubnis im Feld der zehn hier verglichenen Anbieter – was weder Vor- noch Nachteil bedeutet, aber den Blick auf die Folgeerlaubnis schärft: Die meisten älteren Anbieter im Feld haben zwischen 2020 und 2022 eine Folgeerlaubnis erhalten; für VBet steht diese noch aus, ist aber nach der fünfjährigen Erlaubnisdauer (§ 4c Abs. 1 GlüStV) noch nicht fällig.

Betway – Mindestquoten und Wettsteuer als eigene Position

Betway nennt die Wettsteuer im abschließenden Prüfschritt des Wettscheins als eigene Position – das macht die Verrechnung auf den ersten Blick sichtbar: Einsatz, Quote, Wettsteuer, Auszahlung sind getrennt aufgeführt. Für Skrill-Zahlungen nennt Betway eine Mindesteinzahlung von 5 €, eine Mindestauszahlung von 10 € und eine Auszahlungsdauer von in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Einzahlungen per Skrill qualifizieren bei Betway nur für die Willkommens-Freiwette, nicht für den Einzahlungsbonus – eine Einschränkung, die bei der Wahl der Zahlungsmethode für die Bonusnutzung relevant wird.

NEO.bet – klassische Erlaubnisstruktur mit zwei Daten

NEO.bet steht mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022 auf der Whitelist. Der Inhaber ist die Greenvest Betting Limited. Die Konstellation aus erster Erlaubnis und Folgeerlaubnis findet sich bei den meisten Anbietern, deren Erlaubnis zwischen 2020 und 2021 erteilt wurde – die Folgeerlaubnis löste die erste nach dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ab.

Grundlagen der Wettsteuer: Was die 5,3 % konkret bedeuten

Die Sportwettensteuer ist im Rennwett- und Lotteriegesetz (§§ 16-25 RennwLottG) geregelt. Sie beträgt 5,3 % einer Bemessungsgrundlage, die das Gesetz selbst definiert: Der Bemessung liegt der Einsatz abzüglich der in der Wette enthaltenen Steuer zugrunde. Wer 100 € einzahlt, zahlt nicht 5,30 € Steuer, sondern nur 5,03 € – das sind 5,3 % von 94,97 €. Genau diese Konstruktion sorgt für ein häufiges Missverständnis: Wer von „5,3 % auf den Einsatz“ liest, denkt an einen Abschlag von 5,30 € pro 100 €. Korrekt sind 5,03 €, und genau so steht es in der amtlichen Statistik.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Rechnungen und ein Taschenrechner liegen auf einem hellen Schreibtisch neben einer Kaffeetasse.
Interwetten trägt die Sportwettensteuer selbst und gleicht sie mit einem Quotenabschlag in Höhe von 5,3 % bei Wetten aus.

Die Steuer wird vom Veranstalter der Wette geschuldet, also vom Buchmacher – nicht vom Spielenden. Das Rennwett- und Lotteriegesetz verpflichtet den Anbieter zur Abführung; ob und wie er die Steuer an seine Kunden weitergibt, ist seine eigene kaufmännische Entscheidung. Drei Wege sind in der Praxis üblich: Der Anbieter zieht die Steuer vom Einsatz ab, der Spielende zahlt also effektiv weniger als den Nominalbetrag; der Anbieter kürzt die Quote um den Steueranteil, der Spielende sieht eine niedrigere Auszahlungschance bei gleichem Nominaleinsatz; oder der Anbieter behält die Steuer vom Gewinn ein, was nur bei gewonnenen Wetten greift. Diese drei Mechanismen wirken auf den Erwartungswert identisch, aber auf den sichtbaren Wettschein und das Bauchgefühl sehr unterschiedlich.

Ein zweiter Punkt gehört zu den Grundlagen: Die Sportwettensteuer ist seit 2012 in Deutschland erhoben worden. Die Steuereinnahmen aus Sportwetten beliefen sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2023 auf 409 Millionen Euro – 5,2 % weniger als im Vorjahr, aber 116,8 % mehr als zehn Jahre zuvor (2013: 189 Millionen Euro). Die Lotteriesteuer macht mit rund 1,77 Milliarden Euro den größten Anteil an den gesamten Steuereinnahmen aus Glücksspiel aus (2,48 Milliarden Euro 2023, minus 3,6 % gegenüber dem Vorjahr). Die Sportwettensteuer ist also ein nennenswerter, aber nicht dominanter Posten im fiskalischen Gesamtbild.

Die folgende Beispielrechnung zeigt die praktische Wirkung der drei Verrechnungswege für eine einzelne Wette:

Beispielrechnung: 100 € Einsatz, Quote 2,00 Ohne Steuerabzug Steuer vom Einsatz (5,03 % auf 100 €) Quotenabschlag um 5,3 % Steuer vom Gewinn (5 % auf Bruttogewinn)
Nomineller Einsatz 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 €
Effektiver Einsatz 100,00 € 94,97 € 100,00 € 100,00 €
Beworbene Quote 2,00 2,00 k. A. 2,00
Bruttogewinn (Einsatz × Quote) 200,00 € 189,94 € 189,40 € 200,00 €
Auszahlung an Spielenden 200,00 € 189,94 € 189,40 € 190,00 €
Effektiver Verlust durch die Steuer 0,00 € 10,06 € 10,60 € 10,00 €

*Beispielrechnung. Die Effekte unterscheiden sich um wenige Cent, weil die drei Wege die Bemessungsgrundlage unterschiedlich fassen – 5,03 % auf 100 € sind 5,03 €; 5,3 % Quotenabschlag auf Quote 2,00 sind 0,11 €; 5 % auf einen Bruttogewinn von 200 € sind 10,00 €. Aufsummiert auf einen Wettschein mit vielen Wetten ergibt sich aus den Cent-Unterschieden pro Wette ein messbarer, aber kleiner Effekt.*

Die entscheidende Aussage der Rechnung: Die Belastung liegt – je nach Mechanismus – zwischen rund 10 € und 10,60 € auf 100 € Einsatz bei einer Wette zu Quote 2,00. Das entspricht einem Buchmachermargen-Aufschlag von etwa 5 Prozentpunkten; eine Wette zu Quote 2,00 ohne Steuer hätte eine Auszahlungsquote von 100 % bei einem ausgeglichenen Markt, mit dem Quotenabschlag liegt sie effektiv bei etwa 95 %. Wer viele Wetten platziert, sieht diesen Effekt auf das gesamte Wettjahr gerechnet.

Werbung mit „steuerfrei“: Was „0 % Wettsteuer“ tatsächlich heißt

„Steuerfrei wetten“ und „0 % Wettsteuer“ sind Werbeformeln, keine steuerrechtlichen Begriffe. Sie sagen: Dieser Anbieter verzichtet darauf, die Steuer sichtbar an den Spielenden weiterzugeben. Das heißt nicht, dass keine Steuer erhoben wird – die Erhebungspflicht trifft den Veranstalter und ist nicht verhandelbar. Es heißt nur, dass die Steuer im Quotenbild, in der Marge oder im Werbebudget des Anbieters versteckt wird, statt auf dem Wettschein als eigene Position aufzutauchen.

Das hat zwei Konsequenzen, die ein Leser kennen sollte. Erstens: Die Werbung mit „0 % Wettsteuer“ ist ein Vergleichsversprechen, das in eine Preisbehauptung mündet – der Anbieter behauptet, mit ihm sei der Gewinn im Verhältnis zum Einsatz höher als bei einem Konkurrenten, der die Steuer offen ausweist. Diese Behauptung lässt sich prüfen, indem die Quote bei identischem Markt und identischem Zeitpunkt verglichen wird; das ist exakt die Methode, mit der die im Winamax-Eintrag erwähnte Odoxa-Studie 2.967 Spiele in Fußball, Tennis und Handball ausgewertet hat. Zweitens: Die Werbung ist juristisch Werbung, kein Vertragsbestandteil. Was am Ende auf dem Wettschein und in den AGB steht, ist maßgeblich – nicht der Slogan auf der Landingpage. Wer „0 % Wettsteuer“ wörtlich nimmt und dann in den AGB liest, dass die Quote um 5,3 % abgesenkt ist, hat keine Beanstandung, sondern einen erwartbaren Mechanismus vor sich.

Die zweite Schicht hinter der Werbung ist die der Eigenwerbung der Wettsteuer selbst. In Deutschland darf für Sportwetten zwischen 6:00 und 21:00 Uhr geworben werden, weil das Werbeverbot dieses Zeitfensters nur für Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele gilt; Sportwetten sind davon ausgenommen. Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären ist verboten, ebenso Affiliate-Vergütung, die an Umsatz, Einzahlung oder Einsatz gekoppelt ist. Das schafft den Rahmen, in dem „steuerfrei“-Slogans auftauchen dürfen – sie sind nicht verboten, solange sie nicht in die Irre führen. Eine sachliche Werbung mit „0 % Wettsteuer“ liegt innerhalb dieses Rahmens; eine Werbung, die eine staatliche Steuerbefreiung suggeriert, wäre irreführend.

Rechtslage: Die Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), seit dem 1. Juli 2021 in Kraft, regelt die Erlaubnis für Sportwetten im Internet. Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale). Sie erteilt die Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV, überwacht die Anbieter nach § 28a und führt die Whitelist nach § 9 Abs. 8. Die Steuer ist hingegen Sache der Finanzämter; die GGL hat mit der Steuererhebung selbst nichts zu tun.

Die Whitelist ist das einzige verlässliche Prüfmittel. Der Snapshot vom 2. Oktober 2026 listet 30 Einträge – 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten) und drei weitere Inhaber reiner Pferdewetten-Erlaubnisse. Jeder Eintrag nennt die Domain und den Inhaber; das Erteilungsdatum der Erlaubnis ist aufgeführt, ein Enddatum nicht. Eine Erlaubnis läuft fünf Jahre (§ 4c Abs. 1 GlüStV); ist diese Frist abgelaufen, müsste eine Folgeerlaubnis erteilt sein – sonst verschwindet der Eintrag aus der Liste. Wichtig zu wissen: Eine deutsche .de-Domain beweist nichts; geprüft wird ausschließlich über die Whitelist. Und: Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, Online-Casino oder Poker ist keine Erlaubnis für Sportwetten. Wer bei einem Anbieter mit Casinospielen wettet, muss prüfen, ob eine Sportwetten-Erlaubnis daneben besteht – die ist im Eintrag der Whitelist separat aufgeführt.

Was darf in Deutschland gewettet werden? Festquotenwetten auf das Endergebnis eines Sportereignisses oder auf einzelne Abschnitte und Vorfälle, als Einzel- oder Kombinationswette (§ 21 Abs. 1 GlüStV), und nur Wetttypen, die die GGL im Sportwettprogramm zugelassen hat (§ 21 Abs. 5). Live-Wetten (§ 21 Abs. 4) sind während eines laufenden Spiels nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente erlaubt – in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. „Nächstes Tor im Fußball“ ja, „nächster Punkt im Tennis“ oder „nächster Korb im Basketball“ nein. Verboten sind Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren – die GGL-Praxis stuft Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich ein – sowie manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Soziale oder politische Ereignisse sind nicht wettbar. Esports: Die GGL stellt klar, dass Wetten auf Esports nicht möglich sind, weil Esports nicht als Sport anerkannt wird. Eine legale Esports-Wette gibt es in Deutschland nicht. Zu virtuellen Sportwetten ist die Rechtslage nicht abschließend geklärt; in dieser Übersicht wird sie nicht bewertet. Cash Out ist eine anbieterseitige Funktion; eine gesetzliche Regelung dazu findet sich nicht.

Ein besonderer Punkt betrifft die Rückforderung alter Einsätze. Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Im konkreten Fall fordert ein Kläger von Tipico mehr als 3.700 € Verlust aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) hat der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou die Position vertreten, dass eine Rückzahlungspflicht für unlizenzierte Sportwettenanbieter grundsätzlich möglich sei – mit einer Ausnahme, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Diese Verfahren berühren direkt, wie „steuerfrei“ zu verstehen ist: Eine Wette ohne deutsche Erlaubnis ist nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubt; strafrechtlich können Organisation und Werbung mit bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe (§ 284 StGB) verfolgt werden, die Teilnahme mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe (§ 285 StGB). Strafverfahren gegen einzelne Spielende sind in der Praxis nicht etabliert, aber die zivilrechtliche Rückforderung ist es.

Was die Werbung kostet – und was sie nicht verspricht

Die Werbung mit „steuerfrei“ verspricht einen Preisvorteil. Sie verspricht nicht eine Steuerbefreiung im steuerrechtlichen Sinn – die ist für Spielende ohnehin gegeben, weil die Wettsteuer den Anbieter trifft und nicht den Spielenden. Was die Werbung tatsächlich anbietet, ist eine kaufmännische Entscheidung des Anbieters, die Steuer nicht offen auszuweisen. Das ist legal, üblich und gegenüber dem Spielenden transparent – solange die AGB die Verrechnung sauber beschreiben.

Die kritische Leseaufgabe für den Spielenden lautet daher nicht „steuerfrei oder nicht“, sondern „wird die Steuer offen oder versteckt verrechnet“. Offen heißt: Im Wettschein steht die Steuer als eigener Posten. Versteckt heißt: Im Wettschein fehlt der Posten, dafür ist die Quote niedriger als bei einem Konkurrenten mit offenem Ausweis. Beide Wege führen zum gleichen Endergebnis in Euro; sie unterscheiden sich in der Sichtbarkeit. Wer gerne rechnet, liest den offenen Ausweis; wer der Quote vertraut, vergleicht sie mit der Konkurrenz.

Die letzte Kontrollinstanz ist nicht der Slogan, sondern die Whitelist. Wer auf einer Plattform wettet, die dort nicht steht, hat weder Steuerklarheit noch Spielerschutz im deutschen Sinn. Wer auf einer Plattform wettet, die dort steht, hat die Wahl zwischen zehn Anbietern mit unterschiedlichen Verrechnungswegen – und mit dem kleinen, aber spürbaren Vorteil, dass die Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 gilt.

Häufige Fragen zum steuerfreien Wetten in Deutschland

Sind Wetten und Wettgewinne steuerfrei, oder fällt die Sportwettensteuer trotzdem an?

Die Wettgewinne selbst sind für private Spielende in Deutschland nicht einkommensteuerpflichtig – die Sportwettensteuer trifft den Veranstalter, nicht den Spielenden. Die Wettsteuer wird aber immer erhoben, nur eben vom Anbieter. Was am Ende beim Spielenden ankommt, hängt davon ab, ob der Anbieter sie offen ausweist oder im Preis versteckt. Werbungen mit „steuerfrei“ beziehen sich auf diese Verrechnungswahl, nicht auf eine Steuerbefreiung im juristischen Sinn.

Wer schuldet die Sportwettensteuer: der Wettanbieter oder der Spieler?

Die Sportwettensteuer wird vom Veranstalter der Wette geschuldet, also vom Wettanbieter. Das ergibt sich aus § 19 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Der Spielende bekommt die Steuer nur insoweit zu spüren, wie der Anbieter sie über Einsatzkürzung, Quotenabschlag oder Gewinneinbehalt an ihn weitergibt. Die Pflicht zur Abführung liegt ausnahmslos beim Veranstalter.

Wie unterscheiden sich Abzug vom Einsatz, Quotenabschlag und Abzug vom Gewinn bei den einzelnen Anbietern?

Beim Abzug vom Einsatz wird der nominelle Einsatz um die Steuer gekürzt, die Quote bleibt nominell gleich. Beim Quotenabschlag wird die beworbene Quote um den Steueranteil reduziert, der Einsatz bleibt nominell gleich. Beim Abzug vom Gewinn wird nur im Gewinnfall ein Prozentsatz vom Bruttogewinn einbehalten. Alle drei Wege wirken auf den Erwartungswert ähnlich, unterscheiden sich aber in der Sichtbarkeit auf dem Wettschein. Welcher Weg gewählt wird, ist in den AGB des jeweiligen Anbieters beschrieben.

Was bedeutet die Werbung mit „0 % Wettsteuer“ für die Auszahlung?

Die Werbung bedeutet, dass der Anbieter auf eine sichtbare Weitergabe der Steuer verzichtet. Die Auszahlung hängt davon ab, wie der Anbieter den Steueranteil intern kompensiert – typischerweise über einen niedrigeren Quotenabschlag. Im Ergebnis erhält der Spielende bei gleicher Quote weniger als bei einem Anbieter, der die Steuer offen ausweist und dafür eine höhere Quote zeigt. Die Werbung ist eine Preisbehauptung, die durch Vergleich der effektiven Quoten überprüft werden kann.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, wenn der Anbieter die Steuer weitergibt?

Bei einer Wette zu Quote 2,00 mit 100 € Einsatz und einem Quotenabschlag von 5,3 % sinkt die effektive Quote auf rund 1,89. Die Brutto-Auszahlung wäre 189,40 €, die Auszahlung an den Spielenden ebenfalls 189,40 €. Ohne Quotenabschlag läge die Brutto-Auszahlung bei 200,00 €. Bei einem Anbieter, der die Steuer vom Gewinn abzieht, würde bei einem Bruttogewinn von 200 € ein Betrag von 10 € einbehalten, sodass 190 € ausgezahlt würden. Der Unterschied zwischen den Wegen beträgt wenige Euro pro Wette, summiert sich aber über das Wettjahr.

Woran lässt sich auf der GGL-Whitelist erkennen, ob ein Anbieter in Deutschland erlaubt ist?

Auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sind alle Anbieter mit deutscher Erlaubnis gelistet, einschließlich der Domain und des Inhabers. Eine Erlaubnis für Sportwetten ist getrennt von Erlaubnissen für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker oder Online-Casino aufgeführt; eine Casino-Erlaubnis bedeutet keine Sportwetten-Erlaubnis. Die Whitelist führt nur Domains mit deutscher Endung, aber nicht jede .de-Domain ist dort eingetragen – geprüft wird ausschließlich über die Liste selbst.

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