Cookie-Richtlinie – buchmacherin
Ein Vergleichsportal erhebt gern Daten über seine Besucher; wir sagen offen, welche das auf buchmacherin sind. Diese Richtlinie beschreibt, welche Cookies und ähnliche Techniken eingesetzt werden, wozu sie dienen und wie Sie Ihr Einverständnis geben oder entziehen. Maßgeblich für das Speichern auf Ihrem Endgerät und den Zugriff darauf ist § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz), flankiert von der DSGVO. Cookies sind kleine Textdateien im Browser; vergleichbar arbeiten Local Storage, Session Storage und Zählpixel.
Streng notwendige Cookies
Funktionieren kann die Seite nur, wenn einige Dateien gesetzt werden: eine Kennung für Ihre Sitzung, der Merker für Ihre Banner-Entscheidung und ein Schutz vor CSRF-Angriffen. Die Rechtsgrundlage liefert § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, sodass keine Einwilligung nötig ist, wenn die Cookies unbedingt erforderlich bleiben. Aufbewahrt werden sie während der Sitzung und höchstens zwölf Monate.
Funktionale Cookies
Zu den funktionalen Cookies zählen Einstellungen, die den Vergleich angenehmer machen, aber nicht zwingen: Spracheinstellung, helles oder dunkles Farbschema, zuletzt angesehene Seiten. § 25 Abs. 1 TDDDG verlangt dafür Ihre ausdrückliche Zustimmung. Sie geben sie im Banner und nehmen sie dort jederzeit zurück.
Analytische Cookies
Reichweitenmessung zeigt uns, welche Vergleichsseiten gebraucht werden und welche nicht. Werkzeuge, die die IP-Adresse unverkürzt weitergeben oder Nutzer über mehrere Websites hinweg zu Profilen zusammenführen, kommen ohne Ihre Einwilligung nicht zum Einsatz. Das Banner holt diese Zustimmung gesondert ein und führt die Laufzeit jedes Cookies auf.
Marketing-Cookies
Anzeigen nach Interessen und die Auswertung von Werbekampagnen sind die Aufgabe der Marketing-Cookies. Sie können Daten zwischen Anbietern austauschen und Profile erzeugen. Aus diesem Grund speichern wir sie nur, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben; ohne Zustimmung erhalten Sie nicht personalisierte Inhalte.
Einwilligung widerrufen
Wenn Sie anders entscheiden wollen als zuvor, öffnen Sie das Banner über den Footer-Link erneut. Ebenso lassen sich Cookies direkt im Browser verwalten und löschen; die Hersteller erklären, wie:
- Google Chrome: support.google.com/chrome/answer/95647
- Mozilla Firefox: support.mozilla.org/de/kb/cookies-und-website-daten-in-firefox-loeschen
- Microsoft Edge: support.microsoft.com/de-de/microsoft-edge
- Apple Safari: support.apple.com/de-de/guide/safari/sfri11471/mac
- Opera: help.opera.com/en/latest/web-preferences/
Beachten Sie, dass beim Entfernen notwendiger Cookies eine neue Anmeldung fällig werden kann und Ihre bisherige Banner-Wahl verloren geht.
Zuständige Aufsicht
Kontrolliert wird die Einhaltung von DSGVO und TDDDG von der Datenschutzaufsicht des Landes, in dem der Betreiber ansässig ist. Daneben steht Ihnen nach Art. 77 DSGVO die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes offen.
Stand: 18.10.2026.
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