Neue Wettanbieter 2026 in Deutschland: Was hinter den Markteintritten steckt
Wer in diesem Jahr nach einem neuen Wettanbieter sucht, sieht vor allem eines: viele Namen. Hinter jedem Markennamen steht eine Lizenz, ein Betreiber, eine Spielersperre und ein Steuersatz. Was die Auswahl wirklich entscheidet, ist nicht das Datum auf der Webseite, sondern die Frage, ob der Anbieter überhaupt eine deutsche Erlaubnis besitzt. Wer das nicht prüft, läuft Gefahr, bei einem Anbieter zu landen, der weder an OASIS angeschlossen ist noch im Streitfall eine deutsche Aufsicht fürchtet. Genau hier setzt dieser Überblick an.

Stand: 18.10.2026 · Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
Neue Wettanbieter und was „neu“ in Deutschland wirklich heißt
Ein neuer Wettanbieter ist im deutschen Markt kein Anbieter ohne Geschichte. Die meisten Marken, die in diesem Jahr als „neu“ wahrgenommen werden, stehen seit Jahren auf der Whitelist. AdmiralBet, NEO.bet, bet365, Tipico: alle Ersterlaubnisse datieren auf 2020 und früher, die Erlaubnisse wurden in den Jahren danach lediglich verlängert. Was sich 2026 ändert, ist weniger der Bestand als die Dynamik: Neue Domains kommen hinzu, bestehende Anbieter erweitern ihr Wettprogramm um Sportarten, und einzelne Marken starten in Deutschland durch.

LeoVegas etwa gab am 29. November 2024 den Start seines Sportwettenangebots auf der deutschen Marke LeoVegas.de bekannt, zusätzlich zu den dort bereits angebotenen virtuellen Automatenspielen. Auch bet3000 erhielt laut GGL-Whitelist eine Erlaubnis für Bet3000.de mit dem Erstdatum 22. April 2026. Daznbet wiederum ist seit dem 22. August 2023 auf der Whitelist verzeichnet. Was die Marketing-Versprechen „seit 2026“ oder „ab 2026“ wirklich transportieren, ist also oft ein neuer Markenauftritt, eine zweite Domain oder eine Lizenzverlängerung. Das ist nicht unehrlich, aber es verschiebt den Blick: Datum hin oder her, die Aufsicht bleibt dieselbe.
Wer einen Anbieter bewertet, sollte zwischen drei Daten unterscheiden: dem Erstdatum der Erlaubnis, dem Datum einer Folgeerlaubnis und dem Tag, an dem das Sportwettenangebot tatsächlich online ging. Die Whitelist führt Erstdaten und Folgeerlaubnisse. Der Markteintritt im engeren Sinn ist das, was der Anbieter selbst bekannt gibt und was die Branche in ihren Mitteilungen nennt. Beide Angaben gehören auf den Tisch, weil sie verschiedene Dinge sagen: Die Erlaubnis ist die rechtliche Voraussetzung, der Markteintritt ist das, was der Kunde sieht.
Woran ein seriöser neuer Wettanbieter in Deutschland zu erkennen ist
Das wichtigste Dokument ist die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Sie führt jeden Anbieter mit Domain, Betreibergesellschaft und Erlaubnisdatum. Die GGL veröffentlicht die Liste; sie ist die einzige zuverlässige Quelle dafür, ob ein Anbieter in Deutschland Sportwetten legal anbieten darf. Eine .de-Domain allein beweist nichts, eine Malta-Lizenz erst recht nicht. Die GGL schreibt in ihren Veröffentlichungen unmissverständlich, dass eine ausländische Lizenz keine deutsche Erlaubnis ersetzt.

Die Anbieter in diesem Überblick tragen allesamt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und sind auf der Whitelist verzeichnet. Das bedeutet: OASIS-Sperrdatei und LUGAS-Limitdatei sind angebunden, die Einzahlungsobergrenze von 1.000 € pro Monat gilt als Standard, und bei einer Sperre wirkt sie sofort. Was die Whitelist nicht zeigt: das Wettprogramm im Detail, die Auszahlungsdauer, die Bonusbedingungen, den Quotenniveau. Dafür sind die AGB des Anbieters zuständig. Wer Whitelist-Eintrag sagt, sagt noch lange nicht „bester Anbieter“ — er sagt „darf hier überhaupt anbieten“.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder warnte am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten. Das war kein allgemeiner Hinweis; die Behörde nannte konkrete Marken, gegen die sie vorgeht. Wer auf der Whitelist steht, taucht in solchen Mitteilungen nicht auf. Wer dort genannt wird, ist es nicht wert, weiter gelesen zu werden.
Überblick: Anbieter mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis
| Marke | Whitelist-Status | Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| AdmiralBet | Whitelist der GGL | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| bet365 | Whitelist der GGL | Hillside (Europe) ENC | 09.10.2020 |
| Tipico | Whitelist der GGL | Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| Tiptorro | Whitelist der GGL | Torro Tec Limited | 30.06.2021 |
| NEO.bet | Whitelist der GGL | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
| Interwetten | Whitelist der GGL | Interwetten Gaming Limited | 02.11.2020 |
| ODDSET | Whitelist der GGL | ODDSET Sportwetten GmbH | 18.11.2020 |
| Betway | Whitelist der GGL | Betway Limited | 09.03.2021 |
| bpremium | Whitelist der GGL | Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Wettarena | Whitelist der GGL | I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020 |
Die Tabelle führt den Erlaubnisstand für die jeweilige Sportwetten-Domain. Folgeerlaubnisse oder Erlaubnisse für angrenzende Bereiche (etwa virtuelle Automatenspiele unter einer Schwester-Domain) sind hier nicht aufgenommen, weil sie andere Lizenztypen mit eigenen Regeln betreffen.
Die rechtliche Lage: Wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf
Rechtsgrundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021. Die GGL in Halle (Saale) erteilt die bundesweite Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet nach § 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV. Sie beaufsichtigt und sanktioniert nach § 28a. Die Sportwettensteuer wiederum ist Sache des Finanzamts und richtet sich nach §§ 16–25 RennwLottG. Wer in Deutschland wettet, hat es also mit zwei voneinander unabhängigen Stellen zu tun: der GGL für die Erlaubnis, dem Finanzamt für die Steuer.
Die Erlaubnis wird nach § 4c Abs. 1 GlüStV für fünf Jahre erteilt. Die Whitelist zeigt ausschließlich Ausstellungsdaten, kein Enddatum. Das hat einen einfachen Grund: Eine Erlaubnis endet, wenn die GGL sie widerruft oder auslaufen lässt, nicht automatisch nach Ablauf der fünf Jahre. Für Spielerinnen und Spieler heißt das: Das Fehlen eines Enddatums ist kein Versprechen auf Ewigkeit, sondern schlicht die Natur der Sache. Wer unsicher ist, prüft das Datum der Folgeerlaubnis. Liegt die mehrere Jahre zurück, lohnt ein Blick auf die GGL-Mitteilungen.
Was darf in Deutschland gewettet werden? Festquotenwetten auf den Ausgang eines Sportereignisses oder eines Abschnitts davon, als Einzel- oder Kombiwette (§ 21 Abs. 1). Livewetten sind nach § 21 Abs. 4 nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente erlaubt, in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächstes Tor im Fußball ja, nächster Punkt im Tennis nein, nächster Korb im Basketball nein. Verboten sind Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren, manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Auf sozialpolitische Ereignisse darf nicht gewettet werden. Esports ist nach GGL-Auffassung kein Sport, weshalb lizenzierte Esports-Wetten in Deutschland nicht existieren.
Was bedeutet das für den Kunden? Wer auf den nächsten Punkt in einem Tennismatch wetten will, kann das bei keinem Whitelist-Anbieter tun, weil es niemand anbieten darf. Wer den Ausgang eines Fußballspiels in der 3. Liga tippen will, hat Pech: Die GGL behandelt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich. Das schränkt das Wettprogramm spürbar ein, gerade im Vergleich zu ausländischen Märkten, in denen solche Märkte offenstehen. Wer in Deutschland legal wetten will, akzeptiert diese Einschränkungen als Preis der Erlaubnis.
Offshore, Curaçao, Malta: Warum ausländische Lizenzen in Deutschland nichts zählen
Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan ist keine deutsche Erlaubnis. Wer von Deutschland aus bei einem solchen Anbieter spielt, spielt bei einem Anbieter ohne deutsche Aufsicht. OASIS und LUGAS greifen dort nicht, die 1.000-€-Obergrenze nicht, der Spielerschutz nicht. Im Streitfall bleibt der Weg zur GGL oder zum deutschen Gericht versperrt. Die GGL hat in ihren Mitteilungen wiederholt vor genau solchen Angeboten gewarnt. Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verurteilt; der Bundesgerichtshof hat die Frage am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem EuGH vorgelegt. Die Schlussanträge des Generalanwalts Nicholas Emiliou vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) halten es grundsätzlich für möglich, dass unerlaubte Anbieter Einsätze zurückzahlen müssen. Das ist keine Garantie für den Einzelfall, aber ein Hinweis darauf, dass die deutsche Rechtsprechung die Spielerseite nicht im Regen stehen lässt.
Konkret bedeutet das: Wer bei einem Offshore-Anbieter spielt, hat im besten Fall sein Geld verloren, im schlechtesten Fall dazu noch keinen Anspruch auf Rückzahlung. Wer bei einem Whitelist-Anbieter spielt, hat die Erlaubnis als Sicherheit und die GGL als Ansprechpartnerin.
Spielerschutz: Was jede Whitelist-Marke einhalten muss
Teilnahme erst ab 18 Jahren, § 4 Abs. 3 GlüStV. Ein Konto pro Anbieter mit vollständiger Verifizierung, § 6a. Vor der Verifizierung darf ein Anbieter maximal 72 Stunden Spielbetrieb mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen erlauben. Das ist die Übergangsphase, die jeder Spieler durchläuft; danach ist das Konto dauerhaft verifiziert. Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 beträgt 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg und wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. Ein Anbieter darf für einen einzelnen Spieler ein höheres Limit festsetzen, bis 10.000 €, oder für höchstens ein Prozent seiner aktiven Spielerinnen und Spieler zwischen 10.000 und 30.000 €, aber nur bei nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung gilt sofort, eine Anhebung frühestens nach sieben Tagen.
Parallelspiel ist nach § 6h verboten; die LUGAS-Aktivitätsdatei verhindert, dass ein und dieselbe Person bei mehreren Anbietern gleichzeitig aktiv ist. OASIS nach §§ 8, 8a ist die bundesweite Sperrdatei, die bei Registrierung und Login abgefragt wird. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die Person eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus. Offshore-Anbieter sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen, weshalb eine Sperre dort ins Leere läuft.
Zahlungen nach § 6b Abs. 4: nur von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen bei einem Institut, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel sind verboten. Das ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Karten aus dem lizenzierten Markt heraushält. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in dessen AGB. Spielerguthaben liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6–7).
Die Konsequenz für den Alltag: Wer drei Anbieter parallel nutzt, fällt früher oder später auf, weil die Aktivitätsdatei den Parallelzugriff erkennt. Wer mit Kryptowährungen einzahlen will, kann das bei keinem Whitelist-Anbieter tun. Wer eine Fremdkonto nutzt, scheitert an der Verifizierung. Das alles klingt restriktiv, und es ist restriktiv. Aber es ist der Preis dafür, dass eine Behörde die Spielersperre tatsächlich durchsetzen kann.
Neukundenangebote und Boni: Was ein „Willkommensbonus“ wirklich kostet
Boni sind Marketing. Der Staat schreibt weder Höhe noch Bedingungen vor; der GlüStV enthält keine Klausel, die einen Sportwetten-Bonus betragsmäßig begrenzt. Was die Aufsicht regelt, ist die Werbung: Wer wirbt, muss eine Erlaubnis haben, § 5 Abs. 7. Werbung für Sportwetten darf nicht unmittelbar vor oder während einer Live-Übertragung des betreffenden Ereignisses auf demselben Kanal laufen, keine aktiven Sportler oder Funktionäre zeigen, und Affiliate-Vergütung darf nicht an Umsatz, Einzahlung oder Einsatz hängen, § 5 Abs. 3, 6. Der Werbe-Zeitfenster-Bann von 6 bis 21 Uhr betrifft Spielautomaten, Online-Poker und Online-Casinospiele, nicht Sportwetten. Für Sportwetten gilt: erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Was steht in den Bedingungen? Bei jedem lizenzierten Anbieter gilt: Eine Einzahlung wird meist mit einem Bonus-Prozentsatz belohnt, der Bonus ist an Umsatzbedingungen gebunden, und nur Wetten ab einer bestimmten Mindestquote tragen zur Umsetzung bei. Die genauen Zahlen schwanken zwischen den Anbietern. Wer einen Bonus annimmt, sollte drei Dinge prüfen: den Umsatzfaktor (wie oft muss der Bonus umgesetzt werden), die Mindestquote (welche Wetten zählen), und die Frist (wie viel Zeit hat man dafür). Drei Wochen mit zehnfachem Umsatz bei Quote 2,0 ist eine andere Hausaufgabe als drei Monate mit fünffachem Umsatz bei Quote 1,5.
Die Tücke liegt im Detail: Ein 100-%-Bonus bis 100 € klingt nach geschenktem Geld. Wer die Bedingungen liest, merkt, dass der Bonusbetrag nicht ausgezahlt wird, sondern als Bonusguthaben auf dem Wettkonto landet. Dieses Guthaben lässt sich nur dann in auszahlbares Geld verwandeln, wenn der Umsatz erfüllt ist. Wer vorher auszahlt, verliert den Bonus und in vielen Fällen auch die Gewinne, die aus dem Bonusguthaben entstanden sind. Genau diese Mechanik hat in der Branche den Begriff „Bonus“ zu einem Reizwort gemacht: Was wie ein Geschenk aussieht, ist ein Kredit mit Auflagen.
Sportwettensteuer: Wer sie zahlt und wer sie weiterreicht
Die Wettsteuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus die Steuer selbst“ nach §§ 17, 18 RennwLottG, das sind rund 5,03 % des eingesetzten Betrags (5,3 geteilt durch 105,3). Schuldner ist der Veranstalter nach § 19, also der Anbieter, nicht der Spieler. Ob und wie der Anbieter die Steuer an die Quote oder die Auszahlung weiterreicht, ist seine eigene Entscheidung und steht in seinen AGB. Manche Anbieter ziehen die Steuer direkt vom Einsatz ab, andere verrechnen sie mit dem Gewinn, andere tragen sie selbst. Die GGL schreibt das nicht vor, das Finanzamt auch nicht.
Wer die Steuerlast vergleicht, sollte die eigenen Bedingungen lesen, nicht die Werbung. „Keine Wettsteuer“ ist kein Alleinstellungsmerkmal, sondern eine Verteilungsentscheidung. Die Steuer fällt bei jeder Wette an, die in Deutschland vermittelt wird. Auch bei Offshore-Anbietern, nur dass dort weder das Finanzamt noch die GGL etwas davon sehen.
Zahlungsmethoden und Auszahlungsdauer: Was funktioniert, was nicht
Einzahlen lässt sich bei Whitelist-Anbietern in der Regel per Banküberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung, PayPal und teilweise per Apple Pay. Paysafecard taucht in den Zahlungsportfolios einiger Anbieter auf, allerdings mit Einschränkungen: Anonyme Varianten sind in Deutschland nicht zulässig, das Konto muss auf den Namen des Spielers laufen. Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Karten funktionieren bei keinem lizenzierten Anbieter, weil sie gegen § 6b Abs. 4 verstoßen würden.
Auszahlungen laufen über denselben Weg, auf dasselbe Konto. Die Auszahlungsdauer schwankt zwischen wenigen Stunden und mehreren Werktagen, je nach Anbieter und Zahlungsmethode. E-Wallets wie PayPal sind in der Regel schneller als Banküberweisungen, Kreditkarten liegen dazwischen. Die genauen Werte stehen in den AGB des Anbieters, nicht in der Werbung. Die gesetzliche Obergrenze für die Auszahlung des Guthabens bei Kontoschließung beträgt fünf Werktage, § 6b Abs. 6–7. Im laufenden Betrieb gibt es keine festgeschriebene Höchstdauer.
PayPal verdient eine eigene Bemerkung: Die Aufnahme von PayPal als Zahlungsmethode bei einem Anbieter ist kein Zufall, sondern ein Signal. PayPal prüft Anbieter, bevor es ihnen die Zahlungsabwicklung erlaubt, und schließt Anbieter ohne Lizenz in der Regel aus. Wer einen Anbieter mit PayPal sieht, hat also einen indirekten Hinweis auf dessen Seriosität. Apple Pay verlangt eine ähnliche Prüfung, fällt aber weniger ins Gewicht, weil das Verfahren weniger reputationsabhängig ist.
Wer parallel spielen will, hat ein Problem: Die LUGAS-Aktivitätsdatei erkennt, wer gleichzeitig bei mehreren Anbietern aktiv ist. Wer das versucht, fliegt früher oder später auf, und die Aufsicht spricht von einem Verstoß gegen § 6h. Das ist kein theoretisches Risiko; die GGL geht Hinweisen nach.
Die zehn Anbieter im Vergleich
AdmiralBet (Admiralbet.de): Etabliert mit langer Erlaubniskette
AdmiralBet gehört zu den Marken mit der längsten Erlaubniskette auf der Whitelist. Die Greentube Betting Malta Limited führt die Domain Admiralbet.de mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020, einer Folgeerlaubnis vom 13.12.2022 und einer weiteren vom 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022. Der Anbieter kombiniert also Sportwetten und Slots unter einer Holding, was sich im Wettprogramm und in der Spielersperre bemerkbar macht. Wer bei AdmiralBet spielt, hat es mit einem Anbieter zu tun, der sowohl in der Sport- als auch in der Slot-Lizenz geführt wird.
Für wen der Anbieter passt: Wer Slots und Sportwetten aus einer Hand sucht, findet hier beides unter lizenzierten Bedingungen. Wer eine möglichst breite Livewetten-Auswahl erwartet, sollte das Wettprogramm vor der ersten Einzahlung prüfen, weil das Angebot im Livebereich je nach Saison und Sportart schwankt. Die Konzernstruktur (Greentube ist Teil der Novomatic-Gruppe) bedeutet, dass hinter der Marke ein etablierter Glücksspielkonzern steht.
bet365 (Bet365.de): Quotenniveau und Wettprogramm als Markenkern
bet365 ist auf der Whitelist mit der Hillside (Europe) ENC aus Ta’Xbiex, Malta, geführt. Die GGL-Erlaubnis besteht seit dem 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis wurde am 27. Dezember 2022 erteilt. Die Marke steht in der Branche für ein hohes Quotenniveau und ein breites Wettprogramm, gerade im Livebereich. Die Hillside-Gruppe betreibt bet365 in mehreren Ländern, was sich in der Tiefe des Wettangebots niederschlägt. Für den deutschen Markt gilt: Was die Lizenz erlaubt, ist erlaubt; was die GGL nicht zulässt, fehlt. Dazu gehören Wetten auf den nächsten Punkt im Tennis und auf unterklassige Fußball-Ligen.
Für wen der Anbieter passt: Wer auf ein hohes Quotenniveau und ein breites Wettprogramm Wert legt, ist hier richtig. Wer kleine, exotische Ligen oder Live-Spezialwetten sucht, die in Deutschland nicht erlaubt sind, wird sie auch bei bet365 nicht finden. Die Marke ist im deutschen Markt etabliert; die Folgeerlaubnis datiert auf Ende 2022, was die laufende Aufsicht bestätigt.
Tipico (Tipico.de): Marktführer mit deutscher Präsenz
Tipico Co. Limited mit Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta betreibt die Domain Tipico.de, mit einer Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 09.12.2022. Tipico wurde 2004 gegründet und ist in Deutschland mit Filialen und Online-Angebot breit präsent. Die Marke steht im Mittelpunkt einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung, die der Bundesgerichtshof am 25. Juli 2024 dem EuGH vorgelegt hat (Az. I ZR 90/23); ein Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahren 2013 bis 2018 zurück. Die Schlussanträge des Generalanwalts Nicholas Emiliou vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) halten eine Rückzahlungspflicht unerlaubter Anbieter grundsätzlich für möglich, mit Ausnahme von Fällen, in denen Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Der Ausgang ist offen.
Für wen der Anbieter passt: Wer einen Anbieter mit hoher Bekanntheit, stationärer Präsenz und stabiler Online-Plattform sucht, ist bei Tipico gut aufgehoben. Wer die zivilrechtliche Auseinandersetzung beobachtet, sollte im Auge behalten, dass die laufenden Verfahren sich auf Wetten vor der heutigen Lizenzlage beziehen.
Tiptorro (Tiptorro.de): Tipicos zweite Marke im deutschen Markt
Tiptorro ist die zweite deutsche Marke der Tipico-Gruppe und wird über die Torro Tec Limited (Malta) betrieben, die sich selbst als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der GGL beschreibt. Die Whitelist-Erlaubnis datiert auf den 30.06.2021, mit einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Tiptorro und Tipico teilen sich denselben Konzern, treten aber am Markt als getrennte Marken auf. Die App-Store-Beschreibung verweist explizit auf die Whitelist.
Für wen der Anbieter passt: Wer Tipico kennt, aber eine schlankere App-Version sucht, könnte Tiptorro ausprobieren. Die Trennung der Marken ist nicht nur Marketing, sondern hat technische Konsequenzen: eigenes Konto, eigene Bonusbedingungen, eigenes Quotenniveau.
NEO.bet: Frühe Erlaubnis mit klarem Markenprofil
NEO.bet, betrieben von der Greenvest Betting Limited, ist mit einer Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022 auf der Whitelist verzeichnet. Die Marke positioniert sich im deutschen Markt als moderner, sportwettenfokussierter Anbieter ohne Casinospiele im Hauptangebot. NEO.bet gehört damit zu den Anbietern, die das Wettprogramm in den Vordergrund stellen und nicht in ein breites Glücksspielportfolio eingebettet sind.
Für wen der Anbieter passt: Wer reine Sportwetten sucht und kein Casino-Angebot braucht, findet bei NEO.bet ein konzentriertes Wettprogramm. Wer auf Slots oder Tischspiele nebenbei zugreifen will, ist hier falsch.
Interwetten (Interwetten.de): Langjährige Erfahrung, österreichische Wurzeln
Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne’ Point, Sliema, Malta, betreibt die Domain Interwetten.de, mit einer Erlaubnis seit dem 02.11.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Interwetten darf seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten; die Casinospiele-Erlaubnis für Schleswig-Holstein folgte im Januar 2013. Das Unternehmen hat also vor der bundesweiten GGL-Erlaubnis bereits in einem Bundesland agiert und bringt entsprechende Erfahrung mit.
Interwetten eignet sich für alle, die eine lange Historie und ein stabiles Wettprogramm suchen. Die österreichische Herkunft zeigt sich in einer leicht anderen Quotenkultur als bei rein britischen Anbietern.
ODDSET (Oddset.de): Deutsche Traditionsmarke unter staatlicher Aufsicht
ODDSET Sportwetten GmbH betreibt die Domain Oddset.de, mit einer Erlaubnis seit dem 18.11.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 15.12.2022, erteilt vom Regierungspräsidium Darmstadt. Aufsichtsbehörde ist die GGL in Halle (Saale). ODDSET ist die Traditionsmarke im deutschen Sportwetten-Markt, ursprünglich aus dem stationären Vertrieb kommend, und steht in einer Reihe mit staatlichen Lotteriegesellschaften.
Wer Wert auf eine klare deutsche Verwurzelung legt und zugleich die Auflagen der GGL vollständig erfüllt sehen möchte, findet in ODDSET den richtigen Anbieter. Die Marke richtet sich an Spielerinnen und Spieler, die einen seriösen, behördlich engmaschig überwachten Anbieter dem internationalen Wettbewerb vorziehen.
Betway (Betway.de): Internationale Marke mit späterem Deutschland-Start
Betway Limited betreibt die Domain Betway.de, mit einer Erlaubnis seit dem 09.03.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 23.12.2022. Betway erhielt die Erlaubnis vom Regierungspräsidium Darmstadt, was der damalige Geschäftsführer Anthony Werkman am 10. März 2021 in einer Mitteilung bestätigte. Für virtuelle Automatenspiele besteht eine Erlaubnis seit dem 02.10.2026. Die Marke ist international bekannt und bringt ein Wettprogramm mit, das im deutschen Markt durch die GGL-Regeln beschnitten wird.
Für wen der Anbieter passt: Wer die Marke aus anderen Märkten kennt und sie in Deutschland legal nutzen will, ist bei Betway richtig. Das Wettprogramm orientiert sich an dem, was die GGL erlaubt; erweiterte Livewetten-Funktionen aus anderen Ländern stehen hier nicht zur Verfügung.
bpremium (Bpremium.de): Ladbrokes-Marke im deutschen Markt
Bpremium.de wird von der Ladbrokes (Deutschland) Ltd betrieben, mit Sitz in Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira, Malta, unter der Registernummer C92799. Die Whitelist-Erlaubnis datiert auf den 09.10.2020, mit einer Folgeerlaubnis vom 21.12.2022. Die Marke bpremium ist die deutsche Variante des Ladbrokes-Konzerns, der international zu den Großen der Branche gehört.
Für wen der Anbieter passt: Wer einen Anbieter mit internationalem Konzern im Hintergrund sucht und mit dem Markenprofil von Ladbrokes etwas anfangen kann, ist hier richtig. bpremium ist weniger sichtbar als Tipico oder bet365, was sich in einer kleineren, aber eingeschworenen Kundenbasis niederschlägt.
Wettarena (Wettarena.de): I.B.C.-Marke mit deutscher Lizenz
Wettarena wird laut AGB von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in 20, Lyons Range Court Flat Nru.1 Triq Bisazza, Sliema SLM 1640, Malta, angeboten. Die Whitelist-Erlaubnis datiert auf den 09.10.2020, mit einer Folgeerlaubnis vom 15.12.2022. Hinter der Marke steht ein Anbieter, der sich auf den deutschen Markt konzentriert und das Wettprogramm entsprechend den GGL-Vorgaben ausrichtet. I.B.C. Sportsbetting ist auch der Betreiber von Bet3000.de, dessen Erlaubnis am 22. April 2026 erteilt wurde. Die Holding-Struktur zeigt sich in der gemeinsamen Lizenzlogik.
Für wen der Anbieter passt: Wer einen Anbieter mit überschaubarer Markenstruktur und klarem Lizenzhintergrund sucht, ist bei Wettarena richtig. Die Konzernverflechtung mit bet3000 bringt Synergien im Wettprogramm, die sich in der Angebotsbreite niederschlagen können.
Was den Markteintritt in 2026 prägt
Ein Muster zeichnet sich ab: Die „neuen“ Anbieter sind oft keine neuen Betreiber, sondern neue Domains oder neue Lizenzschritte bekannter Gruppen. LeoVegas startete am 29. November 2024 sein Sportwettenangebot auf LeoVegas.de, bet3000 erhielt im April 2026 seine Erlaubnis, daznbet läuft seit August 2023. Daznbet wird von der DZBT Operations Limited mit Sitz in MRO Frank Galea Street, ZBG 9019, Zebbug, Malta, betrieben. Merkur Bets Malta Limited wiederum ist auf der Whitelist auch für Merkur-sports.de und Xtip.de verzeichnet (Ersterlaubnis 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnis 22. Dezember 2022) sowie für Merkurslots.de (Sportwetten ab 6. November 2023). Das Bild ist also nicht „ein neuer Anbieter pro Monat“, sondern eine wachsende Zahl von Domains unter bekannten Konzernen, parallel zur Konsolidierung des Marktes.
Für die Auswahl bedeutet das: Wer einen Anbieter sucht, sollte weniger auf das Marketing-Datum achten und mehr auf den Lizenzstatus und den Hintergrund. Die Frage ist nicht „Wer ist der neueste?“, sondern „Wer hat eine gültige Erlaubnis, ein passendes Wettprogramm und Konditionen, die zur eigenen Spielweise passen?“. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis seit 2020 läuft, ist nicht schlechter als einer, dessen Erlaubnis seit 2024 läuft. Beide stehen unter derselben Aufsicht, beide müssen dieselben Spielerschutzregeln einhalten, beide zahlen dieselbe Wettsteuer.
Was ein Markteintritt wirklich kostet: Das Beispiel bet3000
bet3000 ist eines der wenigen Beispiele, bei denen das Erstdatum tatsächlich 2026 ist. Die GGL verzeichnet die Erlaubnis für Bet3000.de mit dem Erstdatum 22. April 2026. Der Anbieter gehört zur I.B.C. Sportsbetting Limited, die auch Wettarena betreibt. Was bedeutet das für den Kunden? Die Lizenz ist da, die Aufsicht greift, OASIS und LUGAS sind angebunden. Was fehlt im Vergleich zu einem etablierten Anbieter: eine eingespielte Plattform, eine breite Kundenbasis, eine bekannte Markenidentität. Wer einen Anbieter mit längerer Marktpräsenz sucht, hat in der Liste genug Alternativen. Wer bet3000 ausprobieren will, sollte das mit dem Wissen tun, dass es sich um eine junge Lizenz handelt, und mit dem üblichen Pflichtprogramm: AGB lesen, Bonusbedingungen prüfen, Auszahlungswege verifizieren.
Die ungeschriebene Regel: Wer wirklich neu ist, fällt auf
Es gibt sie noch, die ganz neuen Anbieter, und sie fallen meistens auf, und zwar nicht im positiven Sinn. Wenn eine Marke mit deutschem Markennamen wirbt, aber keine Erlaubnis auf der Whitelist hat, ist Vorsicht geboten. Die GGL warnt vor illegalen Angeboten und nennt Marken beim Namen. Wer dort auftaucht, ist es nicht wert, weiter gelesen zu werden. Wer dort nicht auftaucht, aber auch nicht auf der Whitelist steht, ist genauso problematisch, nur ohne den Pressewirbel. Die einzige zuverlässige Prüfung ist die Whitelist selbst, und zwar zum Zeitpunkt der Registrierung, nicht zum Zeitpunkt der Werbung. Lizenzen ändern sich, Domains wechseln, Erlaubnisse werden widerrufen. Die Whitelist ist der einzige Stand, an dem eine seriöse Bewertung ansetzen kann.
Wie man einen neuen Anbieter vor der ersten Einzahlung prüft
Vier Schritte, die jeder gehen sollte, bevor er einzahlt. Erstens: Whitelist prüfen, Domain, Betreiber und Erlaubnisdatum notieren. Zweitens: AGB lesen, mindestens die Abschnitte zu Bonusbedingungen, Auszahlungsdauer und Inaktivitätsgebühren. Drittens: OASIS-Status prüfen, weil eine bestehende Sperre die Registrierung ohnehin blockiert, und es sinnvoll ist, das vor dem Versuch zu wissen. Viertens: Mindesteinzahlung testen, weil die Verifizierung vor der ersten Auszahlung erfolgt, und ein Anbieter, der bei 10 € schon nach dem Ausweis fragt, genauso seriös ist wie einer, der erst bei 50 € verifiziert.
Wer diese vier Schritte geht, hat die meisten Fallen umgangen, in die Neukunden tappen. Wer sie nicht geht, läuft Gefahr, bei einem Anbieter zu landen, der weder eine Lizenz hat noch die Spielersperre kennt. Das ist der Unterschied zwischen Whitelist und Werbeversprechen.
Häufig gestellte Fragen
Woran erkenne ich, ob ein neuer Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt?
Die einzige zuverlässige Quelle ist die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Sie führt jeden Anbieter mit Domain, Betreibergesellschaft und Erlaubnisdatum. Eine deutsche .de-Domain allein beweist nichts, eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan erst recht nicht. Wer auf der Whitelist steht, hat eine Erlaubnis nach § 9a GlüStV. Wer dort fehlt, hat keine.
Was bedeutet es, wenn ein Anbieter nicht auf der GGL-Whitelist steht?
Der Anbieter hat keine Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Sein Angebot ist nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel. OASIS und LUGAS greifen dort nicht, das 1.000-€-Einzahlungslimit nicht, die deutsche Aufsicht nicht. Die GGL hat in ihren Mitteilungen mehrfach vor illegalen Angeboten gewarnt. Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbietern ohne deutsche Erlaubnis die Rückzahlung verlorener Einsätze auferlegt, der BGH hat die Frage dem EuGH vorgelegt.
Welche Rolle spielen OASIS und das 1.000-€-Limit?
OASIS ist die bundesweite Sperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV. Bei Registrierung und Login wird sie abgefragt; eine Selbstsperre oder Fremdsperre blockiert den Zugang. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn eine Frist genannt wird, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst eine 24-Stunden-Sperre aus. Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 beträgt 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter, durchgesetzt über die LUGAS-Limitdatei. Anbieter dürfen für einzelne Personen höhere Limits festsetzen, nur bei nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Wie wird die Sportwettensteuer von 5,3 % weitergegeben?
Die Steuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus Steuer selbst“ nach §§ 17, 18 RennwLottG, also rund 5,03 % des eingesetzten Betrags. Schuldner ist der Veranstalter, nicht der Spieler, § 19. Ob und wie der Anbieter die Steuer an die Quote oder die Auszahlung weitergibt, ist seine Entscheidung und steht in den AGB. Wer „keine Wettsteuer“ liest, sollte prüfen, ob die Steuer im Gewinn verrechnet, vom Einsatz abgezogen oder tatsächlich vom Anbieter getragen wird.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten typischerweise?
Der GlüStV schreibt weder Höhe noch Bedingungen vor. Was die Aufsicht regelt, ist die Werbung, nicht der Bonus selbst. In der Praxis gilt: Ein Bonus ist fast immer an einen Umsatzfaktor gebunden, oft zwischen fünf- und zehnfach, mit einer Mindestquote, die je nach Anbieter zwischen 1,5 und 2,0 liegt, und mit einer Frist, die zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten schwankt. Wer einen Bonus annimmt, sollte diese drei Werte prüfen, bevor er die erste qualifizierende Wette platziert. Die genauen Zahlen stehen in den AGB des jeweiligen Anbieters.
Welche Zahlungsmethoden sind zulässig und warum sind Kryptowährungen ausgeschlossen?
Zulässig sind nur Zahlungen von einem Konto auf den eigenen Namen bei einem Institut, das dem Geldwäschegesetz unterliegt, § 6b Abs. 4 GlüStV. Anonyme Zahlungsmittel sind verboten. Das schließt Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Varianten aus. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in dessen AGB. Üblich sind Banküberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung, PayPal und teilweise Apple Pay. Die Auszahlung erfolgt auf demselben Weg, auf dasselbe Konto.
Vergleich – buchmacherin
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